Regierung bringt "Bau-Turbo" ein

Aug. 1, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(01.08.2025) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084) eingebracht, mit dem die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Der Entwurf entspricht einem bereits von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (21/781neu).

Quelle: IMR News Mietrecht
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