Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Hangsicherung rechtmäßig

Aug. 8, 2016 | Immobilienrecht

(08.08.2016) Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in Vallendar. Ihr gehörte bis November 2012 auch ein Nachbargrundstück. Bereits im Jahr 2011 kam es in dem oberen Bereich des Grundstücks zu Rutschungen; mehr als 100 Kubikmeter durchweichtes Erdreich und Schlamm stürzten ab und ergossen sich auf den unterhalb gelegenen Teil des Grundstücks. Mit Bescheid vom 27. Februar 2014 verlangte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) von der Klägerin zur Verhinderung einer erneuten Hangrutschung verschiedene Maßnahmen (u. a. den Einbau einer rückverankerten Spritzbetonwand) und ordnete die sofortige Vollziehung an.

Quelle: IBR News
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