BGH: Kein Ankaufsrecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz in klassischen Überbauungsfällen

Juli 19, 2016 | Immobilienrecht

(19.07.2016) Ein Recht auf Ankauf einer Grundstücksfläche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bezieht sich nicht auf Überbauungsfälle, in denen ein Anbau über die Grundstücksgrenze hinaus gebaut wurde. Vielmehr kommt ein Ankaufsrecht nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nur in Betracht, wenn für die bauliche Nutzung zu Zeiten der DDR ein Nutzungsrecht verliehen oder zugewiesen wurde oder dies in der DDR zu erreichen gewesen wäre und wegen eines für die damalige Zeit typischen Vollzugsdefizits ausgeblieben ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.07.2016 im sogenannten Warnemünder Verandenstreit entschieden (Az.: V ZR 195/15).

Quelle: IBR News
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