Altersgrenze für Anwaltsnotare gekippt: Mit 70 ist man noch jung genug

Sep. 24, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(24.09.2025) Anwaltsnotare ab 70 in Zwangsruhestand zu schicken, ist in der heutigen Situation nicht mehr zu rechtfertigen, sagt das BVerfG und gibt einem betroffenen Juristen recht. Doch dieser hat davon selbst wenig. Martin W. Huff berichtet aus Karlsruhe.

Quelle: IBR News
Link: Altersgrenze für Anwaltsnotare gekippt: Mit 70 ist man noch jung genug

Ähnliche Beiträge

7 AZR 15/25

Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied

7 AZR 16/25

Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied

Bauindustrie senkt Umsatzprognose 2026

Aber: Deutliches Orderplus im Juni gibt Hoffnung auf Trendwende 2027 (25.08.2026) Die BAUINDUSTRIE hat ihre Umsatzprognose für 2026 von real plus 2,5 Prozent zu Jahresbeginn auf plus 1 Prozent reduziert. Sie hat sich damit der Skepsis der Forschungsinstitute...