(29.08.2025) Die Regierung plant, den Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte auf 10.000 Euro zu erhöhen – in diesen Fällen fiele dann die Anwaltspflicht weg.
Quelle: IBR News
Link: Mehr Fälle für Amtsgerichte
(29.08.2025) Die Regierung plant, den Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte auf 10.000 Euro zu erhöhen – in diesen Fällen fiele dann die Anwaltspflicht weg.
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Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage
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Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem...