BRAK kritistiert Versäumnisse bei der Einführung der E-Akte

Sep. 1, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(01.09.2025) Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1.1.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Die BRAK kritisiert strukturelle Defizite und fordert, die bundeseinheitliche Einführung der eAkte zu forcieren.

Quelle: IBR News
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