Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2613
Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016
Quelle: Betriebsverfassungsrecht
Link: BGBl I 2016, 2613
Eingruppierung von Erziehern - Tätigkeit in einer Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
Sieht ein Tarifvertrag für wegen externer Kapitänseinstellungen übergangene Piloten eine Vergütung nach der Kapitänstabelle unter Teilnahme an der üblichen Steigerungslogik vor, ist die gesamte Kompensationszeit auch nach erfolgreichem Check-out als Kapitän auf die...
Durch eine fehlende Mitwirkung des Arbeitgebers kann der sonst eigentlich verfristete Urlaub nur in dem Umfang erhalten bleiben, in dem der Arbeitnehmer ihn bis zum Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich hätte in Anspruch nehmen können....