Zeitiger Antrag auf Terminverlegung: Ablehnung erst im Urteil ist Gehörsverletzung

Okt. 24, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(24.10.2025) Ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Terminverlegung wurde erst im Urteil mit der Begründung unzureichender Substantiierung und Glaubhaftmachung abgelehnt. Der BFH konstatierte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das FG hätte Gelegenheit zur Nachbesserung des Antrags geben müssen.

Quelle: IBR News
Link: Zeitiger Antrag auf Terminverlegung: Ablehnung erst im Urteil ist Gehörsverletzung

Ähnliche Beiträge

Bundeseigene Baugesellschaft soll 2027 starten

(16.10.2026) Nach einem Bericht des Stern soll die von Bundesbauministerin Verena Hubertz und Finanzminister Lars Klingbeil geplante Wohnungsbaugesellschaft 2027 starten. Es soll ein schlankes Konstrukt, keine Behörde werden. Geplant sei, dass der Bund 51% der Anteile...