Sondervermögen kommt im Straßenbau nicht an

Sep. 25, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(25.09.2025) Seit Bekanntwerden der Finanzierungslücke von rund 12 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen wird intensiv über die Mittelverwendung des Infrastruktur-Sondervermögens diskutiert. Anlässlich der Beratungen im Bundestag zum Haushalt 2026 fordert die Baustoffindustrie als größter Nutzer im Güterverkehr eine verlässliche Aufstockung der Straßenbaumittel.

Quelle: IBR News
Link: Sondervermögen kommt im Straßenbau nicht an

Ähnliche Beiträge

Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar

(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der...

Bundesregierung will Baukosten senken

Mieterbund begrüßt Vorschlag für "Gebäudetyp E" und fordert Nachbesserungen (29.10.2026) Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich, mit dem gestern vorgelegten Gesetzesentwurf für einen "Gebäudetyp E" nachhaltig und effektiv...