(10.09.2025) Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt (21/1509). Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme solle das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden.
Quelle: IBR News
Link: Erprobung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit