Familien- und Erbrecht
Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt
Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die …
Pflegeheimkosten und Erbe: Wie Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts rechtssicher schützen
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit nach der Trennung? – Wenn nur einer profitiert hat
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar kauft während der Ehe ein Haus. Der Ehemann verdient gut, die Ehefrau kümmert sich um Haushalt und Organisation – sie trägt das Haus sogar allein auf ihren Namen ein. Beide unterschreiben den Kreditvertrag, haften also gemeinsam. Der Haken: De …
OLG Frankfurt: Kein europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden
Komplexer Erbfall mit internationalem Bezug
Der Verstorbene besaß sowohl die iranische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit und verfügte über erhebliche Vermögenswerte in mehreren europäischen Staaten sowie im Ir …
OLG Frankfurt lehnt Europäisches Nachlasszeugnis ab
Komplexer Erbfall mit internationalem Bezug
Der Verstorbene besaß sowohl die iranische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit und verfügte über erhebliche Vermögenswerte in mehreren europäischen Staaten sowie im Ir …
Pflichtteilsrecht und Schenkungen: Wann zählen Zuwendungen – und wann nicht?
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nur wenn der Erblasser bereits zum Zeitpunkt der Schenkung klar festgelegt hat, dass diese auf den Pflichtteil angerechne …
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Angehörige: Schutz Nachlasses bei Familienstreit & Reputationsrisiken
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- Strafrechtliche Ermittlungen gegen Familienmitglieder betreffen oft nicht nur die Beschuldigten, sondern das gesamte soziale und wirtschaftliche Gefüge der Familie.
- Besonders heikel wird es, wenn Nachlassfragen, Vermögenswerte oder der Ruf der Familie durch Medienöffentlichkeit oder interne Spannungen bedroht sind.
- Dieser Beitrag zeigt, wie Angehörige juristisch reagieren können, um Nachlass, Reputation und familiäre Beziehungen zu schützen.
Wer nach „strafrechtlicher Vorwurf Familienmitglied“ oder „Nachlass sichern bei Familienstreit“ sucht, findet hier rechtlich fundierte Informationen, praktische Tipps und Hinweise auf Schutzstrategien.
Wenn der eigene Name betroffen ist: Was ein Vorwurf mit dem Nachlass macht
Strafrechtliche Vorwürfe gegen enge Angehörige – etwa wegen Betrugs, Körperverletzung oder Steuerhinterziehung – werfen häufig ein Licht auf die gesamte Familie. Das kann zu Misstrauen, innerfamiliären Konflikten oder finanziellen Unsicherheiten führen. Besonders in Erbengemeinschaften oder bei gemeinsamem Vermögen sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
Hinzu kommt die Gefahr der medialen Aufmerksamkeit. Bereits ein Anfangsverdacht kann Reputationsschäden auslösen, die über Jahre hinweg nachwirken. Für den Nachlass – also das Vermögen, das nach dem Tod einer Person verteilt werden soll – stellen sich dann neue Fragen: Kann jemand enterbt werden? Wird der Zugriff auf Vermögen gesperrt? Was passiert mit Immobilien, Firmenanteilen oder Bankkonten?
- Strafvorwürfe belasten die ganze Familie
- Reputationsrisiken entstehen oft schon bei Verdachtsmomenten
- Konflikte um Nachlass treten häufig verschärft auf
Der rechtliche Rahmen: Erbrecht trifft Strafrecht
Im Kern stehen sich zwei Rechtsbereiche gegenüber: das Strafrecht, das individuelles Fehlverhalten sanktioniert, und das Erbrecht, das die Vermögensweitergabe regelt. Dabei gibt es relevante Schnittstellen.
Wer etwa durch eine Straftat gegenüber dem Erblasser auffällig wird, kann unter bestimmten Bedingungen von der Erbfolge ausgeschlossen werden (§ 2333 BGB – Entziehung des Pflichtteils). Ebenso kann das Gericht Vermögenswerte einfrieren oder beschlagnahmen, etwa wenn es um Geldwäsche oder Vermögensabschöpfung geht (§§ 111b ff. StPO).
In Erbengemeinschaften drohen zudem Blockaden, wenn ein Mitglied unter Verdacht steht. Die Verwaltung des Nachlasses wird erschwert – vor allem, wenn gegenseitiges Misstrauen herrscht.
- Strafrecht kann Einfluss auf Erbansprüche haben
- Beschlagnahme von Vermögen bei Tatverdacht möglich
- Erbengemeinschaften sind besonders konfliktanfällig
Schutzstrategien für Familien und Erben
Fachanwaltliche Unterstützung: Wenn besondere Expertise gefragt ist
Besonders bei schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen wie dem Besitz oder der Verbreitung kinderpornografischen Materials nach § 184b StGB ist spezialisierter Rechtsbeistand unerlässlich. Solche Verfahren sind nicht nur strafrechtlich sensibel, sondern belasten auch das familiäre Umfeld massiv.
Dr. Böttner ist ein erfahrener Strafverteidiger mit Schwerpunkt auf Sexualstrafrecht und hat sich insbesondere in Verfahren nach § 184b StGB bundesweit einen Namen gemacht. Er unterstützt Familien nicht nur in der Verteidigung, sondern auch in der Koordination mit zivilrechtlichen Bereichen wie Nachlassregelungen, Reputationsschutz oder familieninternen Maßnahmen.
Sein Ansatz verbindet juristische Fachkompetenz mit einem Bewusstsein für die oft unterschätzte emotionale Dynamik solcher Fälle.
- Spezialisierung auf § 184b StGB (Kinderpornografie)
- Langjährige Erfahrung mit medienwirksamen Verfahren
- Unterstützung bei der Wahrung familiärer und wirtschaftlicher Interessen
Damit familiäre Konflikte oder Ermittlungen nicht das gesamte Vermögen gefährden, sind präventive und reaktive Maßnahmen wichtig. Hierzu gehören:
- Erbverzichtsverträge oder Testamente mit klaren Bedingungen, z. B. Ausschluss bei bestimmten Verhaltensweisen.
- Treuhandmodelle, um Vermögenswerte temporär aus dem direkten Zugriff zu nehmen.
- Kommunikation und Mediation, um Spannungen in Erbengemeinschaften zu entschärfen.
- Öffentlichkeitsarbeit oder Diskretion, je nach Lage – manchmal schützt ein offenes Wort, manchmal Schweigen.
- Vorsorge durch Testament oder Erbverzicht
- Konfliktlösung durch Mediation
- Vermögensschutz durch rechtliche Konstrukte
Persönliche Bewertung und reale Auswirkungen
„Ich persönlich finde es entscheidend, frühzeitig Vorsorge zu treffen – denn ein strafrechtlicher Vorwurf kann sonst das Lebenswerk einer Familie gefährden.“
Ein Angehöriger schildert: „Die Vorwürfe gegen meinen Bruder haben unsere ganze Familie gespalten. Erst mit einer klaren Nachlassregelung konnten wir wieder konstruktiv miteinander sprechen.“
Zusammenfassung
- Strafrechtliche Vorwürfe gegen Angehörige wirken weit über das Strafverfahren hinaus
- Nachlass und Ruf der Familie können erheblich beeinträchtigt werden
- Rechtliche und kommunikative Schutzmaßnahmen sind frühzeitig sinnvoll
- Erbrechtliche Regelungen (Pflichtteilsentzug, Testamente) bieten Gestaltungsspielraum
Gedenkseite für eine verstorbene Person im Internet – worauf achten
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schwierige Zeit und es kann hilfreich sein, eine Gedenkseite im Internet zu erstellen, um an ihn zu erinnern und seine Erinnerungen zu bewahren. Wenn Sie eine Gedenkseite erstellen möchten, gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass sie angemessen und respektvoll ist.
- Überprüfen Sie die Regeln der Plattform: Wenn Sie eine Gedenkseite auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website erstellen möchten, sollten Sie die Nutzungsbedingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle Regeln einhalten. Einige Websites haben spezielle Regeln für Gedenkseiten und es kann Einschränkungen geben, was Sie auf der Seite posten dürfen.
- Respektieren Sie die Privatsphäre des Verstorbenen: Denken Sie daran, dass Sie eine Gedenkseite nicht nur für sich selbst erstellen, sondern auch für die Familie und Freunde des Verstorbenen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Privatsphäre des Verstorbenen respektieren und keine Informationen veröffentlichen, die er oder sie nicht öffentlich machen wollte.
- Verwenden Sie angemessene Bilder: Wählen Sie sorgfältig die Bilder aus, die Sie auf der Gedenkseite veröffentlichen. Vermeiden Sie Bilder, die unangemessen oder beleidigend sein könnten. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass Sie das Recht haben, das Bild zu veröffentlichen, insbesondere wenn es von einem professionellen Fotografen stammt.
- Teilen Sie Erinnerungen und Geschichten: Eine Gedenkseite sollte eine Möglichkeit sein, um Erinnerungen an den Verstorbenen zu teilen und ihm zu gedenken. Veröffentlichen Sie Erinnerungen, die Sie mit der Person geteilt haben, und teilen Sie Geschichten, die ihn oder sie charakterisiert haben.
- Seien Sie respektvoll gegenüber anderen: Es kann vorkommen, dass andere Menschen eine andere Meinung über den Verstorbenen haben als Sie. Seien Sie respektvoll gegenüber anderen und respektieren Sie ihre Meinungen und Gefühle. Vermeiden Sie es, Konflikte auf der Gedenkseite auszulösen.
- Halten Sie die Seite aktuell: Eine Gedenkseite sollte ein Ort sein, um weiterhin Erinnerungen an den Verstorbenen zu teilen. Halten Sie die Seite regelmäßig aktualisiert und fügen Sie neue Erinnerungen hinzu. Auf diese Weise kann die Gedenkseite zu einem Ort werden, an dem Freunde und Familie zusammenkommen und gemeinsam ihrer Erinnerungen an den Verstorbenen gedenken können.
Eine Gedenkseite im Internet kann eine wunderbare Möglichkeit sein, um den Verstorbenen zu gedenken und seine Erinnerungen zu bewahren. Wenn Sie jedoch eine Gedenkseite erstellen möchten, achten Sie darauf, dass Sie angemessen und respektvoll sind und die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren.
Sollte man die Gedenkseite bewerben?
Es ist eine persönliche Entscheidung, ob man die Gedenkseite bewerben möchte oder nicht. Einige Menschen möchten, dass die Gedenkseite öffentlich zugänglich ist und andere darauf aufmerksam machen, damit mehr Menschen sich an den Verstorbenen erinnern und ihm gedenken können. Andere bevorzugen es, die Gedenkseite privat zu halten und nur mit engen Freunden und Familie zu teilen.
Wenn Sie sich entscheiden, die Gedenkseite zu bewerben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie dies respektvoll tun und dass Sie die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren. Sie können die Gedenkseite zum Beispiel auf Social-Media-Plattformen teilen oder in Gruppen posten, in denen der Verstorbene aktiv war oder wo sich seine Freunde und Familie aufhalten.
Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass Sie die Regeln und Nutzungsbedingungen der Plattformen, auf denen Sie die Gedenkseite bewerben möchten, einhalten. Manche Plattformen können Einschränkungen haben, was die Art und Weise betrifft, wie Sie die Gedenkseite bewerben können.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie die Entscheidung treffen, die am besten zu Ihnen und der Familie des Verstorbenen passt. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie auch andere Freunde und Familienmitglieder um Rat fragen, bevor Sie die Gedenkseite bewerben.
Wie bewirbt man sie?
Wenn Sie sich entscheiden, die Gedenkseite zu bewerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Hier sind einige Ideen:
- Social-Media-Plattformen: Teilen Sie den Link zur Gedenkseite auf Ihren eigenen Social-Media-Kanälen, wie Facebook, Twitter oder Instagram, um Ihre Freunde und Familie darauf aufmerksam zu machen. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine spezielle Gruppe erstellen oder einer bestehenden Gruppe beitreten, um die Gedenkseite zu teilen. Das brandneue SEO-Tool Konversionzauber kann hierbei helfen.
- E-Mail: Senden Sie eine E-Mail an enge Freunde und Familienmitglieder, die den Verstorbenen kannten, mit einem Link zur Gedenkseite. Erklären Sie in der E-Mail, warum Sie die Gedenkseite erstellt haben und wie sie dazu beitragen kann, den Verstorbenen zu ehren.
- Anzeigen in Zeitungen: Sie können eine Anzeige in einer Zeitung schalten, um auf die Gedenkseite aufmerksam zu machen. Die Anzeige kann einen kurzen Text enthalten, in dem erklärt wird, wer der Verstorbene war und warum die Gedenkseite erstellt wurde, sowie einen Link zur Gedenkseite.
- Mundpropaganda: Erzählen Sie Freunden und Familie von der Gedenkseite und bitten Sie sie, sie auch an ihre eigenen Freunde und Familie weiterzugeben. Mundpropaganda kann eine kraftvolle Art sein, um die Gedenkseite bekannt zu machen.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Bewerbung der Gedenkseite respektvoll sind und die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren. Stellen Sie sicher, dass Sie auch die Regeln und Nutzungsbedingungen der Plattformen einhalten, auf denen Sie die Gedenkseite bewerben möchten.
Übersicht: Erben, vererben und vermachen
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Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
- 10 gute Gründe Immobilienerbschaften beizeiten zu ordnen
- Adoption aufgehoben Erbschaft weg?
- Aktiendepots sicher vererben
- Aktuelle Gerichtsurteile zum Erben und Vererben
- Alle Kinder gleichstellen beim Erben
- Alleingang trotz Miterben
- Alles der Zweitfamilie vererben
- Anfechtung beim Erbvertrag
- Anwachsung des Erbteils von Miterben
- Behördengänge der Erben in Europa
- Beratung zum Erbrecht
- Besitzanspruch des Erben
- Bewertung Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Das Erbenaufgebot
- Das Nachlassverfahren
- Den Nachlass vermachen
- Den Nachlass zu Lebzeiten regeln
- Der Erbausgleich für die häusliche Pflege
- Der Erbeserbe tritt ein geerbtes Erbe an
- Der Erbfall tritt ein
- Der Erbschein Antrag
- Der Hoferbe und die Höfeordnung
- Der Zugewinn beim Erben
- Diakonisches Werk der Diakonie Bundesverband
- Die Abkömmlinge des Erblassers
- Die Erbengemeinschaft ist eine sehr streitbare Gemeinschaft
- Die Erbensuche
- Die Erbfähigkeit
- Die Erbmasse ermitteln
- Die Fristen beim Erben
- Die virtuelle Erbschaft
- Die vorzeitige Erbverteilung
- Dienstbarkeit im Grundbuch
- Digitaler Nachlass
- Ehe- und Erbvertrag
- Ein Haus richtig vererben
- Eine Finca in Spanien grenzenlos erben?
- Eine Firma erben
- Eine Lebensversicherung erben
- Einhaltung der Termine beim Nachlassgericht
- Einzelnutzung von Erbteilen in einer Erbengemeinschaft
- Enterben leicht gemacht So gehts
- Enterbung hieb- und stichfest
- Entmündigung des Erben durch eine Dauervollstreckung?
- Entziehungsgrund Familienstreit
- Erbe ausschlagen und trotzdem Pflichtteil sichern
- Erbe verschenken sinnvoll oder nicht?
- Erbe zu Lebzeiten
- Erben auch Kuckuckskinder?
- Erben eines Hauses
- Erben einschränken aber wie?
- Erben in der Ehe
- Erben in Deutschland
- Erben mit Auslandsbezug
- Erben müssen den Pflichtteil zahlen
- Erben ohne Testament
- Erben und schenken
- Erben wird immer internationaler
- Erbengemeinschaft im Schiedsverfahren
- Erbengemeinschaft: Wenn Konflikte das Erbe vernichten
- Erbenhaftung nach Ausschlagung möglich?
- Erbfall mit Aktiendepot
- Erbitterter Erbstreit beim erben von Immobilien
- Erbrechtsexperten helfen beim Verteilungsplan
- Erbrechtskonflikte ohne Gericht lösen
- Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
- Erbschaft eines Bauernhofes
- Erbschaft im Ausland
- Erbschaft in Spanien
- Erbschaft und Pflichtteil ein brisantes Thema
- Erbschaftsbesitzer oder Erbe?
- Erbschaftsrecht für Auswanderer
- Erbt ein verstorbener Erbe?
- Erbvergleich – Abfindung statt beerben
- Erbvertrag – wie wichtig ist der Rücktrittsvorbehalt?
- Erbverzicht oder Ausschlagung?
- Erbvorauszahlungen vereinbaren
- Ermittlung der Nachlassgläubiger zur Sicherung des Erbenvermögens
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fallstricke beim erben einer Immobilie
- Fallstricke beim Vererben umgehen
- Familienvermögen sichern durch einen Generationenvertrag
- Firma vor zankenden Erben schützen
- Formfreiheit vs. Formvorschriften
- Gefährdet der Pflichtteil ein Unternehmen?
- Gelingt bei der Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung?
- Gemeinschaftlicher Erbschein
- Generationenmanagement beim Vererben
- Generationswechsel – Familienunternehmen erben
- Gerechtigkeit unter den Erben
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – GbR im Erbfall
- Gesetzgeber sieht Pflichtteilsentziehungsgründe vor
- Gibt es Erben zweiter Klasse?
- Gleichstellung unehelicher Kinder als Erben
- Goethes Erben
- Grundbuch in Österreich einsehen
- Grunderwerbsteuer bei Immobilien Schenkung
- Grundlagenkenntnisse für Hauserben
- Grundschuld beachten beim Immobilien erben
- Gütliche Einigung der Erbengemeinschaft
- Handelt das Nachlassgericht im Sinne der Erben?
- Handlungsfähigkeit der Erben sichern
- Hauserbe Fluch oder Segen?
- Hausübertragung statt später vererben
- Herrschaftsrecht über den Nachlass
- Hilfe von CARE mit dem Testament unterstützen
- Hofschulden und Abfindungszahlungen im Höferecht
- Hofübergabe im Höferecht
- Immobilie umschreiben lassen oder vererben?
- Immobilien als Erbe
- Immobilien erben gerechter nach der Reform?
- Immobilien im Ausland erben
- Immobilien oder Kapitalvermögen erben
- Immobilienerbe sehr teuer für Nichten und Neffen?
- Immobilienerbe vor Missbrauch sichern
- Immobilienverkauf mit Wohnrecht statt Vererben – Worauf kommt es
- Insolvenz bei der Erbschaft
- Ist das Pflichtteil der Kinder unantastbar?
- Kann ich meinem Tier etwas vererben?
- Kind enterben und Stiefkind begünstigen
- Können Erben die Auskunftspflicht verweigern?
- Können Heimträger erben?
- Kosten bei der Haus-Schenkung
- Lebensversicherung nicht berücksichtigt im Nachlass
- Mediation auch im Erbrecht
- Mediation bei Erbengemeinschaften
- Mediation mittels Rechtsanwalt oder Notar?
- Mietvertrag erben nach Tod des Mieters
- Muss ich als Erbberechtigter eine Pflichtteilsklausel beachten?
- Müssen Erben um ihr Pflichtteil bangen?
- Nachfolgeregelung
- Nachlassschulden zu hoch?
- Nachlassspaltung zur Gründung einer Stiftung
- Nachlassstreitigkeiten rasch beilegen
- Nachlassweitergabe des Lebenswerks
- Nutzungsrecht an Immobilien behalten
- Perfektes Vererben von Immobilien
- Pflichtteil beim Erben
- Pflichtteil der Geschwister
- Pflichtteil verlangen im Insolvenzverfahren?
- Pflichtteilsergänzung in jedem Erbfall?
- Privatinsolvenz – kann man das Erbe behalten?
- Rechtliche Fragen rund um den Nachlass
- Rechtsanwalt Erbrecht Fragen
- Rechtsanwalt für Erbrecht
- Rechtsanwalt für Erbrecht Fragen
- Rechtsanwälte im Erbrecht
- Rechtsberatung im Erbrecht
- Rechtsprechung zur Erbschaft in Deutschland
- Regenbogenfamilien erben und vererben
- Richtig erben und vererben
- Rückabwicklung bei Schenkungen
- Rücktrittsvorbehalte beim Verschenken
- Schenkung auf den Todesfall
- Schenkung von Grundstücken
- Schenkungen
- Schulden beim Finanzamt erben
- Schulden vererben
- Schuldenfalle Immobilien Erbschaft
- Schwarzgeld erben
- Spartipp beim Erben mithilfe einer Lebensversicherung
- Spezialanwalt Erbrecht
- Staatserbrecht wann erbt der Fiskus?
- Stellung des Vorerben
- Steuerschulden im Nachlass
- Stief-Familien Erben und Vererben
- Stiftungsrecht
- Stolperfallen bei Erbschaftssachen
- Streitigkeiten ums Erbe
- Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstrecker hilft den Erben
- Trauerkultur und Erbschaft
- Übergabe von Vermögen in Deutschland
- Überschuldung des Nachlasses
- Übersicht: Erben, vererben und vermachen
- Übertragung der Immobilie
- Übertragung des ausländischen Vermögens
- Unternehmensinhaber verstirbt – Was tun?
- Unterschiede zwischen Erbteil und Pflichtteil
- Vererben an die junge Generation
- Vererben ein wichtiges Thema nicht nur für Senioren!
- Vererben für Paare ohne Trauschein
- Vererben in anderen Ländern
- Vererben möglichst ohne Fehler
- Vererben oder schenken?
- Vererben vs. Stiftung gründen
- Vererbung oder Schenkung des Hauses
- Vergrößerung des Erbanteils durch den Erbteilskauf
- Verlassenschaftsverfahren Kosten und Dauer
- Vermögen lebzeitig verschenken oder vererben?
- Vermögensübergaben klug vorbereiten
- Vermögensübertragung Schenkung
- Vernichten Erbstreitigkeiten das Nachlassvermögen?
- Verzichten auf das Erbe
- Vorbehaltsnießbrauch
- Warum müssen Gläubiger-Erben ihre Rechte nachweisen?
- Was erbt die getrennt lebende Ehefrau?
- Was ist beim Schenkungsvertrag zu beachten?
- Was ist eine Ersetzungsbefugnis?
- Was ist zu beachten beim Haus erben?
- Was ist zu tun beim Vererben?
- Was kann man erben?
- Was tun beim Tod des Gesellschafters einer GbR?
- Weg frei für den europäischen Erbschein?
- Wenn die Wahlverwandtschaft erben soll
- Wenn man ein Vermögen hinterlässt
- Wer erbt wenn ich nichts tue?
- Wer kann erben?
- Wer stellt den Erbschein aus?
- Wer trifft Entscheidungen beim Nachlass?
- Wie entstehen Nachlasskosten?
- Wie hoch sind die Nachlassverzeichnis-Kosten?
- Wie setzen minderjährige Erben Ansprüche durch?
- Wie weise ich meine Erbansprüche nach?
- Wie wird denn eine Erbschaft abgewickelt?
- Wieviel ist mein Immobilien – Erbe überhaupt wert?
- Wohnungsauflösung nach Todesfall
- Zu Lebzeiten Vermögen übertragen mit Erbvertrag
Wozu braucht man einen Nachlassverwalter?
Der Einsatz eines Nachlassverwalters kann helfen, die Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen zu erreichen. Wenn ein Nachlass überschuldet ist, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass ein Zugriff von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen verhindert wird. Dieses Erfordernis entsteht nur, wenn das Nachlassvermögen nicht zum Bezahlen der Erblasserschulden genügt. Ist dies vermutet, können Erben zum Schutz des eigenen Vermögens die Haftungsbeschränkung mit Hilfe eines Nachlassverwalters herbeiführen. Der Nachlassverwalter wird in solch einem Falle die Eröffnung vom Nachlassinsolvenzverfahren betreiben.
Normalerweise geht man davon aus, mit dem Erbe etwas Positives zu erhalten. Das ist allerdings nicht immer der Fall, wenn man neben Vermögenswerten auch viele Schulden erbt. Ein unübersichtlicher und überschuldeter Nachlass wird den Erben in der Regel überfordern. Hier ist auf jeden Fall ein Antrag zur Nachlassverwaltung beim Amtsgericht ratsam. Der Erbe sollte sich in jedem Fall jedoch vor unrichtige Angaben hüten, denn dies entlässt ihn keinesfalls aus seiner umfangreichen Erbenhaftung.
Nachlassgläubiger haben auch das Recht die Nachlassverwaltung zu fordern
Jeder Gläubiger, dem der Erblasser Geld schuldete, kann den Antrag zur Nachlassverwaltung an das Gericht stellen. Dies sollte er innerhalb von 2 Jahren nach der Übernahme der Erbschaft tun. Die Antragstellung erfordert die Vermutung einer ausbleibenden Befriedigung der Schulden durch das Nachlassvermögen oder den/die Erben.
Aufgaben des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter soll die Erbmasse sichern und die Nachlassgläubiger bezahlen und die Erbschaftssteuer außerdem obliegen ihm diese Aufgaben:
- Schützen und verwalten von Nachlasswerten
- Bezahlung der Gläubiger (Schulden und Erbschaftssteuer)
- Aufteilung von schuldenfreien Vermögensmassen an den/die Erben
- Weiterhin hat er umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Gericht und den Erben
- Für sämtliche Aufgaben muss er zudem auch schadenersatzpflichtig haften
Die Nachlassverwaltung ist in der Regel notwendig zur Abklärung der Schulden und deren Deckung. Eine Nachlassverwaltung kann auch für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vom Erblasser schon angeordnet werden. Der Nachlassverwalter hat auch das Recht ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten.
Welche Vergütung erhält der Nachlassverwalter?
Ein Nachlasspfleger kann sein Amt auch unentgeltlich erledigen. In der Regel wird das Nachlassgericht die so genannte „angemessene Vergütung“, wie es gesetzlich heißt, ansetzen. Der Gesamtumfang und auch die festgestellte Bedeutung sämtlicher zu erledigenden Aufgaben müssen allerdings eine Entschädigung fundieren. Eine professionell ausgeführte Nachlassverwaltung wird lt. § 1836 Abs.1 u.2 BGB vergütet.
