Familien- und Erbrecht

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft?

Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die …

Pflegeheimkosten und Erbe: Wie Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts rechtssicher schützen

Die Aussicht auf eine notwendige stationäre Pflege im Alter bereitet vielen Menschen Sorge. Insbesondere die finanziellen Folgen können die Lebensleistung und das mühsam aufgebaute Vermögen bedrohen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten übernimmt, droht der Zugriff auf das eigene Vermögen. Im Zusammenhang von Pflegeheimkosten und Erbe, sind praktikable Schutzstrategien von Bedeutung, denn es geht um die Entlastung der Familie und Bewahrung …

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit nach der Trennung? – Wenn nur einer profitiert hat

Viele Paare nehmen während der Ehe gemeinsam einen Kredit auf, zum Beispiel für ein Haus. Doch was passiert, wenn das Haus nur einem Partner gehört – und die Beziehung zerbricht?

Ein Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich vor: Ein Ehepaar kauft während der Ehe ein Haus. Der Ehemann verdient gut, die Ehefrau kümmert sich um Haushalt und Organisation – sie trägt das Haus sogar allein auf ihren Namen ein. Beide unterschreiben den Kreditvertrag, haften also gemeinsam. Der Haken: De …

OLG Frankfurt: Kein europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 126/24) hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht ausgestellt werden darf, wenn ein anderer Beteiligter Einwände erhebt, die sich nicht rasch und eindeutig klären lassen.

Komplexer Erbfall mit internationalem Bezug

Der Verstorbene besaß sowohl die iranische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit und verfügte über erhebliche Vermögenswerte in mehreren europäischen Staaten sowie im Ir …

OLG Frankfurt lehnt Europäisches Nachlasszeugnis ab

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 126/24) hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht ausgestellt werden darf, wenn ein anderer Beteiligter Einwände erhebt, die sich nicht rasch und eindeutig klären lassen.

Komplexer Erbfall mit internationalem Bezug

Der Verstorbene besaß sowohl die iranische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit und verfügte über erhebliche Vermögenswerte in mehreren europäischen Staaten sowie im Ir …

Pflichtteilsrecht und Schenkungen: Wann zählen Zuwendungen – und wann nicht?

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder schon zu Lebzeiten durch finanzielle Zuwendungen – sei es in Form von Schenkungen, Überweisungen oder anderen Vermögensvorteilen. Kommt es später zum Erbfall, stellt sich häufig die Frage: Muss ein pflichtteilsberechtigtes Kind sich solche Zahlungen auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen?

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nur wenn der Erblasser bereits zum Zeitpunkt der Schenkung klar festgelegt hat, dass diese auf den Pflichtteil angerechne …

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Angehörige: Schutz Nachlasses bei Familienstreit & Reputationsrisiken

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  • Strafrechtliche Ermittlungen gegen Familienmitglieder betreffen oft nicht nur die Beschuldigten, sondern das gesamte soziale und wirtschaftliche Gefüge der Familie.
  • Besonders heikel wird es, wenn Nachlassfragen, Vermögenswerte oder der Ruf der Familie durch Medienöffentlichkeit oder interne Spannungen bedroht sind.
  • Dieser Beitrag zeigt, wie Angehörige juristisch reagieren können, um Nachlass, Reputation und familiäre Beziehungen zu schützen.

Wer nach „strafrechtlicher Vorwurf Familienmitglied“ oder „Nachlass sichern bei Familienstreit“ sucht, findet hier rechtlich fundierte Informationen, praktische Tipps und Hinweise auf Schutzstrategien.

Wenn der eigene Name betroffen ist: Was ein Vorwurf mit dem Nachlass macht

Strafrechtliche Vorwürfe gegen enge Angehörige – etwa wegen Betrugs, Körperverletzung oder Steuerhinterziehung – werfen häufig ein Licht auf die gesamte Familie. Das kann zu Misstrauen, innerfamiliären Konflikten oder finanziellen Unsicherheiten führen. Besonders in Erbengemeinschaften oder bei gemeinsamem Vermögen sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

Hinzu kommt die Gefahr der medialen Aufmerksamkeit. Bereits ein Anfangsverdacht kann Reputationsschäden auslösen, die über Jahre hinweg nachwirken. Für den Nachlass – also das Vermögen, das nach dem Tod einer Person verteilt werden soll – stellen sich dann neue Fragen: Kann jemand enterbt werden? Wird der Zugriff auf Vermögen gesperrt? Was passiert mit Immobilien, Firmenanteilen oder Bankkonten?

  • Strafvorwürfe belasten die ganze Familie
  • Reputationsrisiken entstehen oft schon bei Verdachtsmomenten
  • Konflikte um Nachlass treten häufig verschärft auf

Der rechtliche Rahmen: Erbrecht trifft Strafrecht

Im Kern stehen sich zwei Rechtsbereiche gegenüber: das Strafrecht, das individuelles Fehlverhalten sanktioniert, und das Erbrecht, das die Vermögensweitergabe regelt. Dabei gibt es relevante Schnittstellen.

Wer etwa durch eine Straftat gegenüber dem Erblasser auffällig wird, kann unter bestimmten Bedingungen von der Erbfolge ausgeschlossen werden (§ 2333 BGB – Entziehung des Pflichtteils). Ebenso kann das Gericht Vermögenswerte einfrieren oder beschlagnahmen, etwa wenn es um Geldwäsche oder Vermögensabschöpfung geht (§§ 111b ff. StPO).

In Erbengemeinschaften drohen zudem Blockaden, wenn ein Mitglied unter Verdacht steht. Die Verwaltung des Nachlasses wird erschwert – vor allem, wenn gegenseitiges Misstrauen herrscht.

  • Strafrecht kann Einfluss auf Erbansprüche haben
  • Beschlagnahme von Vermögen bei Tatverdacht möglich
  • Erbengemeinschaften sind besonders konfliktanfällig

Schutzstrategien für Familien und Erben

Fachanwaltliche Unterstützung: Wenn besondere Expertise gefragt ist

Besonders bei schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen wie dem Besitz oder der Verbreitung kinderpornografischen Materials nach § 184b StGB ist spezialisierter Rechtsbeistand unerlässlich. Solche Verfahren sind nicht nur strafrechtlich sensibel, sondern belasten auch das familiäre Umfeld massiv.

Dr. Böttner ist ein erfahrener Strafverteidiger mit Schwerpunkt auf Sexualstrafrecht und hat sich insbesondere in Verfahren nach § 184b StGB bundesweit einen Namen gemacht. Er unterstützt Familien nicht nur in der Verteidigung, sondern auch in der Koordination mit zivilrechtlichen Bereichen wie Nachlassregelungen, Reputationsschutz oder familieninternen Maßnahmen.

Sein Ansatz verbindet juristische Fachkompetenz mit einem Bewusstsein für die oft unterschätzte emotionale Dynamik solcher Fälle.

  • Spezialisierung auf § 184b StGB (Kinderpornografie)
  • Langjährige Erfahrung mit medienwirksamen Verfahren
  • Unterstützung bei der Wahrung familiärer und wirtschaftlicher Interessen

Damit familiäre Konflikte oder Ermittlungen nicht das gesamte Vermögen gefährden, sind präventive und reaktive Maßnahmen wichtig. Hierzu gehören:

  1. Erbverzichtsverträge oder Testamente mit klaren Bedingungen, z. B. Ausschluss bei bestimmten Verhaltensweisen.
  2. Treuhandmodelle, um Vermögenswerte temporär aus dem direkten Zugriff zu nehmen.
  3. Kommunikation und Mediation, um Spannungen in Erbengemeinschaften zu entschärfen.
  4. Öffentlichkeitsarbeit oder Diskretion, je nach Lage – manchmal schützt ein offenes Wort, manchmal Schweigen.
  • Vorsorge durch Testament oder Erbverzicht
  • Konfliktlösung durch Mediation
  • Vermögensschutz durch rechtliche Konstrukte

Persönliche Bewertung und reale Auswirkungen

„Ich persönlich finde es entscheidend, frühzeitig Vorsorge zu treffen – denn ein strafrechtlicher Vorwurf kann sonst das Lebenswerk einer Familie gefährden.“

Ein Angehöriger schildert: „Die Vorwürfe gegen meinen Bruder haben unsere ganze Familie gespalten. Erst mit einer klaren Nachlassregelung konnten wir wieder konstruktiv miteinander sprechen.“

Zusammenfassung

  • Strafrechtliche Vorwürfe gegen Angehörige wirken weit über das Strafverfahren hinaus
  • Nachlass und Ruf der Familie können erheblich beeinträchtigt werden
  • Rechtliche und kommunikative Schutzmaßnahmen sind frühzeitig sinnvoll
  • Erbrechtliche Regelungen (Pflichtteilsentzug, Testamente) bieten Gestaltungsspielraum

Gedenkseite für eine verstorbene Person im Internet – worauf achten

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schwierige Zeit und es kann hilfreich sein, eine Gedenkseite im Internet zu erstellen, um an ihn zu erinnern und seine Erinnerungen zu bewahren. Wenn Sie eine Gedenkseite erstellen möchten, gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, um sicherzustellen, dass sie angemessen und respektvoll ist.

  1. Überprüfen Sie die Regeln der Plattform: Wenn Sie eine Gedenkseite auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website erstellen möchten, sollten Sie die Nutzungsbedingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle Regeln einhalten. Einige Websites haben spezielle Regeln für Gedenkseiten und es kann Einschränkungen geben, was Sie auf der Seite posten dürfen.
  2. Respektieren Sie die Privatsphäre des Verstorbenen: Denken Sie daran, dass Sie eine Gedenkseite nicht nur für sich selbst erstellen, sondern auch für die Familie und Freunde des Verstorbenen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Privatsphäre des Verstorbenen respektieren und keine Informationen veröffentlichen, die er oder sie nicht öffentlich machen wollte.
  3. Verwenden Sie angemessene Bilder: Wählen Sie sorgfältig die Bilder aus, die Sie auf der Gedenkseite veröffentlichen. Vermeiden Sie Bilder, die unangemessen oder beleidigend sein könnten. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass Sie das Recht haben, das Bild zu veröffentlichen, insbesondere wenn es von einem professionellen Fotografen stammt.
  4. Teilen Sie Erinnerungen und Geschichten: Eine Gedenkseite sollte eine Möglichkeit sein, um Erinnerungen an den Verstorbenen zu teilen und ihm zu gedenken. Veröffentlichen Sie Erinnerungen, die Sie mit der Person geteilt haben, und teilen Sie Geschichten, die ihn oder sie charakterisiert haben.
  5. Seien Sie respektvoll gegenüber anderen: Es kann vorkommen, dass andere Menschen eine andere Meinung über den Verstorbenen haben als Sie. Seien Sie respektvoll gegenüber anderen und respektieren Sie ihre Meinungen und Gefühle. Vermeiden Sie es, Konflikte auf der Gedenkseite auszulösen.
  6. Halten Sie die Seite aktuell: Eine Gedenkseite sollte ein Ort sein, um weiterhin Erinnerungen an den Verstorbenen zu teilen. Halten Sie die Seite regelmäßig aktualisiert und fügen Sie neue Erinnerungen hinzu. Auf diese Weise kann die Gedenkseite zu einem Ort werden, an dem Freunde und Familie zusammenkommen und gemeinsam ihrer Erinnerungen an den Verstorbenen gedenken können.

Eine Gedenkseite im Internet kann eine wunderbare Möglichkeit sein, um den Verstorbenen zu gedenken und seine Erinnerungen zu bewahren. Wenn Sie jedoch eine Gedenkseite erstellen möchten, achten Sie darauf, dass Sie angemessen und respektvoll sind und die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren.

Sollte man die Gedenkseite bewerben?

Es ist eine persönliche Entscheidung, ob man die Gedenkseite bewerben möchte oder nicht. Einige Menschen möchten, dass die Gedenkseite öffentlich zugänglich ist und andere darauf aufmerksam machen, damit mehr Menschen sich an den Verstorbenen erinnern und ihm gedenken können. Andere bevorzugen es, die Gedenkseite privat zu halten und nur mit engen Freunden und Familie zu teilen.

Wenn Sie sich entscheiden, die Gedenkseite zu bewerben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie dies respektvoll tun und dass Sie die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren. Sie können die Gedenkseite zum Beispiel auf Social-Media-Plattformen teilen oder in Gruppen posten, in denen der Verstorbene aktiv war oder wo sich seine Freunde und Familie aufhalten.

Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass Sie die Regeln und Nutzungsbedingungen der Plattformen, auf denen Sie die Gedenkseite bewerben möchten, einhalten. Manche Plattformen können Einschränkungen haben, was die Art und Weise betrifft, wie Sie die Gedenkseite bewerben können.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie die Entscheidung treffen, die am besten zu Ihnen und der Familie des Verstorbenen passt. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie auch andere Freunde und Familienmitglieder um Rat fragen, bevor Sie die Gedenkseite bewerben.

Wie bewirbt man sie?

Wenn Sie sich entscheiden, die Gedenkseite zu bewerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun. Hier sind einige Ideen:

  1. Social-Media-Plattformen: Teilen Sie den Link zur Gedenkseite auf Ihren eigenen Social-Media-Kanälen, wie Facebook, Twitter oder Instagram, um Ihre Freunde und Familie darauf aufmerksam zu machen. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine spezielle Gruppe erstellen oder einer bestehenden Gruppe beitreten, um die Gedenkseite zu teilen. Das brandneue SEO-Tool Konversionzauber kann hierbei helfen.
  2. E-Mail: Senden Sie eine E-Mail an enge Freunde und Familienmitglieder, die den Verstorbenen kannten, mit einem Link zur Gedenkseite. Erklären Sie in der E-Mail, warum Sie die Gedenkseite erstellt haben und wie sie dazu beitragen kann, den Verstorbenen zu ehren.
  3. Anzeigen in Zeitungen: Sie können eine Anzeige in einer Zeitung schalten, um auf die Gedenkseite aufmerksam zu machen. Die Anzeige kann einen kurzen Text enthalten, in dem erklärt wird, wer der Verstorbene war und warum die Gedenkseite erstellt wurde, sowie einen Link zur Gedenkseite.
  4. Mundpropaganda: Erzählen Sie Freunden und Familie von der Gedenkseite und bitten Sie sie, sie auch an ihre eigenen Freunde und Familie weiterzugeben. Mundpropaganda kann eine kraftvolle Art sein, um die Gedenkseite bekannt zu machen.

Es ist wichtig, dass Sie bei der Bewerbung der Gedenkseite respektvoll sind und die Privatsphäre des Verstorbenen und seiner Familie respektieren. Stellen Sie sicher, dass Sie auch die Regeln und Nutzungsbedingungen der Plattformen einhalten, auf denen Sie die Gedenkseite bewerben möchten.

Übersicht: Erben, vererben und vermachen

Nutzen Sie unsere Zusammenfassung für eine schnelle Inhaltsübersicht aller zum Thema Erben, vererben und vermachen hier auf www.erbrecht-heute.de veröffentlichten Informationen, Beiträge, Artikel und Vorlagen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unsere Suche oben rechts.

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Alphabetisches Inhaltsverzeichnis

Wozu braucht man einen Nachlassverwalter?

Der Einsatz eines Nachlassverwalters kann helfen, die Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen zu erreichen. Wenn ein Nachlass überschuldet ist, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass ein Zugriff von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen verhindert wird. Dieses Erfordernis entsteht nur, wenn das Nachlassvermögen nicht zum Bezahlen der Erblasserschulden genügt. Ist dies vermutet, können Erben zum Schutz des eigenen Vermögens die Haftungsbeschränkung mit Hilfe eines Nachlassverwalters herbeiführen. Der Nachlassverwalter wird in solch einem Falle die Eröffnung vom Nachlassinsolvenzverfahren betreiben.

Normalerweise geht man davon aus, mit dem Erbe etwas Positives zu erhalten. Das ist allerdings nicht immer der Fall, wenn man neben Vermögenswerten auch viele Schulden erbt. Ein unübersichtlicher und überschuldeter Nachlass wird den Erben in der Regel überfordern. Hier ist auf jeden Fall ein Antrag zur Nachlassverwaltung beim Amtsgericht ratsam. Der Erbe sollte sich in jedem Fall jedoch vor unrichtige Angaben hüten, denn dies entlässt ihn keinesfalls aus seiner umfangreichen Erbenhaftung.

 

Nachlassgläubiger haben auch das Recht die Nachlassverwaltung zu fordern

Jeder Gläubiger, dem der Erblasser Geld schuldete, kann den Antrag zur Nachlassverwaltung an das Gericht stellen. Dies sollte er innerhalb von 2 Jahren nach der Übernahme der Erbschaft tun. Die Antragstellung erfordert die Vermutung einer ausbleibenden Befriedigung der Schulden durch das Nachlassvermögen oder den/die Erben.

 

Aufgaben des Nachlassverwalters

Der Nachlassverwalter soll die Erbmasse sichern und die Nachlassgläubiger bezahlen und die Erbschaftssteuer außerdem obliegen ihm diese Aufgaben:

 

  • Schützen und verwalten von Nachlasswerten
  • Bezahlung der Gläubiger (Schulden und Erbschaftssteuer)
  • Aufteilung von schuldenfreien Vermögensmassen an den/die Erben
  • Weiterhin hat er umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Gericht und den Erben
  • Für sämtliche Aufgaben muss er zudem auch schadenersatzpflichtig haften

 

Die Nachlassverwaltung ist in der Regel notwendig zur Abklärung der Schulden und deren Deckung. Eine Nachlassverwaltung kann auch für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vom Erblasser schon angeordnet werden. Der Nachlassverwalter hat auch das Recht ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten.

 

Welche Vergütung erhält der Nachlassverwalter?

Ein Nachlasspfleger kann sein Amt auch unentgeltlich erledigen. In der Regel wird das Nachlassgericht die so genannte „angemessene Vergütung“, wie es gesetzlich heißt,  ansetzen. Der Gesamtumfang und auch die festgestellte Bedeutung sämtlicher zu erledigenden Aufgaben müssen allerdings eine Entschädigung fundieren. Eine professionell ausgeführte Nachlassverwaltung wird lt. § 1836 Abs.1 u.2 BGB vergütet.

 

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