BGH, Für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen Versorgungsanwartschaften an, sondern auf das einze … – Beschluss vom 18. Mai 2016 – Az. XII ZB 649/14

Juli 21, 2016 | Familien- und Erbrecht

§ 17 VersAusglG | Zivilrecht, Familienrecht

Quelle: Open Jur Familienrecht
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