(05.08.2025) Dem Beschluss eines Einzelrichters fehlt die an sich erforderliche Unterschrift. Unwirksam muss er deswegen nicht sein, zeigt ein Urteil des OLG Hamm. Entscheidend seien die Begleitumstände.
Quelle: IBR News
Link: Auch ohne Unterschrift: Einzelrichter-Beschluss wirksam