Digitalgipfel: Mehr KI in der Justiz – aber nicht als Richterersatz

Juni 6, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(06.06.2025) Um die Justiz effizienter und bürgerfreundlicher zu machen, soll künftig KI eingesetzt werden – sofern sie vertrauenswürdig ist. Letztverbindlich entscheiden soll aber immer ein Mensch, so die einhellige Meinung auf dem Sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel.

Quelle: IBR News
Link: Digitalgipfel: Mehr KI in der Justiz – aber nicht als Richterersatz

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...