Allein die Ungewissheit über eine Rückkehr an den Arbeitsplatz ohne Schilderung weiterer konkreter betrieblicher Ablaufstörungen vermag nur dann eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn diese deutlich länger als die vorliegenden rund drei Monate andauert.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung wegen verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub