Bauarbeiter sind nicht selbstständig tätig

Apr. 8, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(08.04.2025) Arbeiter, die auf dem Bau einfache Arbeiten übernehmen und mit einem festen Stundenlohn vergütet werden, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das gilt laut LSG Hessen umso mehr, wenn es sich um ausländische Arbeitskräfte mit allenfalls geringen Deutschkenntnissen handelt.

Quelle: IBR News
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