(12.06.2025) Die Wohnung einer hochschwangeren, kurz vor einem Kaiserschnitt stehenden Frau und ihrer Familie sollte zwangsgeräumt werden, die Familie in eine Container-Notunterkunft. Das hat das BVerfG vorläufig gestoppt. Das AG hätte das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit berücksichtigen müssen.
Quelle: IBR News
Link: Wohnung einer Hochschwangeren darf vorläufig nicht zwangsgeräumt werden