(06.05.2025) Störanfällige Technik, ein komplexer Fall und ein Streitwert jenseits von einer Million Euro? Das sind laut OLG Stuttgart sachliche Gründe, eine Videoverhandlung abzulehnen, und kein Anzeichen für eine Befangenheit des Richters.
Quelle: IBR News
Link: Videoverhandlung bei komplexem Fall abgelehnt: Keine Befangenheit