Auch auf dem Dorf: Keine Minischweine im Wohngebiet

Feb. 26, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(26.02.2025) Ein Ehepaar darf auch weiterhin keine sogenannten Minipigs im Garten ihres Wohnhauses halten. Das OVG Koblenz bestätigte, dass ausgewachsene Minipigs mit einem Gewicht von 65 bis zu 150 kg keine Kleintiere im „Handtaschenformat“ mehr sind, die in einem allgemeinen Wohngebiet gehalten werden können.

Quelle: IBR News
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