Kundin setzt männlichen Architekten durch: Dessen Kollegin erhält AGG-Entschädigung

Jan. 24, 2025 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(24.01.2025) Eine potentielle Kundin wollte die ihr zugewiesene Frau nicht als Beraterin und wurde daraufhin von einem Mann betreut. Deshalb muss das Unternehmen der Beschäftigten nun eine AGG-Entschädigung zahlen, entschied das LAG-Baden-Württemberg.

Quelle: IBR News
Link: Kundin setzt männlichen Architekten durch: Dessen Kollegin erhält AGG-Entschädigung

Ähnliche Beiträge

2 AZR 55/25

Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Urlaub

4 AZR 63/25

Eingruppierung - Werkstattleiter einer Autobahnmeisterei - Auslegung des Begriffs "in Leitungsfunktion"