(17.01.2025) Ein Baurechtsanwalt hatte mit einfacher Signatur aus seinem beA Widerspruch über das elektronische Behördenpostfach erhoben. Was ab Anfang 2024 zulässig gewesen wäre, wahrte die elektronische Form nach einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg zu einem Widerspruch von 2022 damals nicht.
Quelle: IBR News
Link: Einfache Signatur im Widerspruchsverfahren: Keine Abhilfe für Altfall
