Übergang des Arbeitsverhältnisses: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen

Jan. 9, 2025 | Bau- und Architektenrecht

(09.01.2025) Eine Vereinbarung zwischen einer Syndikusrechtsanwältin, ihrem alten Arbeitgeber und dem neuen über den Übergang des Arbeitsverhältnisses steht einem Betriebsübergang gleich, bestätigt der BGH. Ihre Zulassung muss die Kammer nicht widerrufen – wenn die Tätigkeit im Wesentlichen gleich bleibt.

Quelle: IBR News
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