Streitwert zu niedrig: Bei Honorarvereinbarung kann sich auch die Partei beschweren

Dez. 12, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(12.12.2024) Normalerweise monieren Mandanten eine zu niedrige Streitwertfestsetzung eher nicht. Mangels Nachteil haben sie auch kein Beschwerderecht. Anders jedoch, so das KG, wenn der erfolgreiche Mandant eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Honorarvereinbarung geschlossen hat: Sein Verlust sinke mit dem höheren Streitwert.

Quelle: IBR News
Link: Streitwert zu niedrig: Bei Honorarvereinbarung kann sich auch die Partei beschweren

Ähnliche Beiträge

Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken

(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...