Makler nur noch mit Sachkundenachweis

Nov. 7, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(07.08.2016) Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (18/10190) weiter hervorgeht, sollen Wohnungseigentumsverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Quelle: IBR News
Link: Makler nur noch mit Sachkundenachweis

Ähnliche Beiträge

Wahlfehler sind noch keine Wahlmanipulation

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kommt dann in Betracht, wenn das manipulative und/oder willkürliche Verhalten des Wahlvorstands so offensichtlich ist, dass es für Betriebsvertraute sofort ohne weiteres erkennbar ist. Allein der Umstand, dass ein Wahlvorstand...

5 AZR 122/25

Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung