Keine Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule

Nov. 6, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(06.11.2024) Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 5. November 2024 die Berufungen einer Wettveranstalterin und der Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle in Hannover gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 10 A 4968/21), mit der dieses die Klagen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb der Wettvermittlungsstelle abgewiesen hatte, zurückgewiesen (Az.: 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24).

Quelle: IBR News
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