(22.10.2024) Ein Sachverständigengutachten, das mehr als sechs Monate nach der zugrundeliegenden Untersuchung erstellt wird, ist unverwertbar und muss auch nicht vergütet werden. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. Zivilrechtliche Regelungen seien nicht anwendbar.
Quelle: IBR News
Link: Sachverständigengutachten lässt auf sich warten: Keine Vergütung
