Sachverständigengutachten lässt auf sich warten: Keine Vergütung

Okt. 22, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(22.10.2024) Ein Sachverständigengutachten, das mehr als sechs Monate nach der zugrundeliegenden Untersuchung erstellt wird, ist unverwertbar und muss auch nicht vergütet werden. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. Zivilrechtliche Regelungen seien nicht anwendbar.

Quelle: IBR News
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