(22.10.2024) Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ist nur dann wirksam, wenn der Zusteller vorher erfolglos versucht hat, das Schriftstück persönlich zu übergeben. Das gilt laut BFH auch dann, wenn an einem Samstag in Geschäftsräumen, hier einer Kanzlei, zugestellt wird.
Quelle: IBR News
Link: Auch am Samstag bei Kanzleien: Vor Ersatzzustellung erst klingeln
