(21.10.2024) Der EuGH hat bestätigt, dass die in § 5 BNotO vorgesehene Altersgrenze für Notare mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Warum die Altersgrenze keine unzulässige Diskriminierung darstellt, sondern ausschließlich legitime Zwecke verfolgt, erläutert Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel.
Quelle: IBR News
Link: EuGH bestätigt Altersgrenze für Notare
