Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

Okt. 4, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(04.10.2024) Seit 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte können nunmehr innerhalb der EU Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuschalten und anhören, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf.

Quelle: IBR News
Link: Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivilprozessen erleichtert

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge