(24.09.2024) Rechtsanwälte und Steuerberater müssen wissen, welches Dateiformat vorgeschrieben ist. Für Verfahren mit E-Akte hat sich der BFH nun dem BAG und BGH darin angeschlossen, dass eine Word-Datei nicht die Form wahrt. Ob das bei Verfahren mit Papierakte anders sein könnte, ließ er offen.
Quelle: IBR News
Link: Auch beim BFH: Word-Datei in E-Akte unzulässig
