Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?

Nov. 2, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(02.11.2016) Schuhe dürfen eigentlich nicht im Treppenhaus stehen. Vor allem nicht, wenn sie andere Bewohner stören oder eine Gefährdung (z.B. Stolperfalle) darstellen. Das OLG Hamm hat eine Abstellen der Schuhe auf dem Abstreifer aber ausnahmsweise bei schlechtem Wetter gestattet, jedoch nur vorübergehend (Az.: 15 Wx 168/88). Ein Dauerzustand darf die Schuhansammlung vor der Tür also nicht werden.

Quelle: IBR News
Link: Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?

Ähnliche Beiträge

Wahlfehler sind noch keine Wahlmanipulation

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kommt dann in Betracht, wenn das manipulative und/oder willkürliche Verhalten des Wahlvorstands so offensichtlich ist, dass es für Betriebsvertraute sofort ohne weiteres erkennbar ist. Allein der Umstand, dass ein Wahlvorstand...

5 AZR 122/25

Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung