Fristen beim BVerwG: Berechnung nichts für ReNos

Sep. 11, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(11.09.2024) Das gut aus­ge­bil­de­te und sorg­fäl­tig über­wach­te Kanz­lei­per­so­nal ist ein Klas­si­ker bei ver­säum­ten Fris­ten. Doch die­ses Per­so­nal darf nur „üb­li­che“ Rou­ti­ne­fris­ten be­rech­nen, be­tont das BVer­wG. Rechts­mit­tel­be­grün­dungs­fris­ten beim BVer­wG ge­hör­ten nicht dazu, die seien selbst für An­wäl­te un­ge­wöhn­lich.

Quelle: IBR News
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