Gericht muss auf offensichtlichen Formfehler hinweisen!

Aug. 29, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(29.08.2024) Für die Ein­hal­tung von For­ma­li­en sind die Par­tei­en und nicht die Ge­rich­te zu­stän­dig. Bei einem of­fen­kun­di­gen Feh­ler wie einem feh­len­den Namen unter der Kla­ge­schrift, der noch vor Frist­ab­lauf auf­fällt, muss das Ge­richt aber laut FG Köln die Par­tei um­ge­hend dar­auf hin­wei­sen. …

Quelle: IBR News
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