Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß

Aug. 23, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(23.08.2024) Eine No­ta­rin, die auf Wunsch der Kom­mu­ne bei Be­ur­kun­dun­gen voll­macht­lo­se Ver­tre­ter für die Stadt Rhei­ne ein­setz­te, muss dafür kein Bu­ß­geld zah­len. Eine Richt­li­nie der No­tar­kam­mer reicht als Grund­la­ge dafür laut BGH nicht aus.

Quelle: IBR News
Link: Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....