Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß

Aug. 23, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(23.08.2024) Eine No­ta­rin, die auf Wunsch der Kom­mu­ne bei Be­ur­kun­dun­gen voll­macht­lo­se Ver­tre­ter für die Stadt Rhei­ne ein­setz­te, muss dafür kein Bu­ß­geld zah­len. Eine Richt­li­nie der No­tar­kam­mer reicht als Grund­la­ge dafür laut BGH nicht aus.

Quelle: IBR News
Link: Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß

Ähnliche Beiträge

3 AZR 77/25

Versorgungsversprechen - Rechtsmissbrauchseinwand - widersprüchliches Verhalten

3 AZR 24/25

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage