(22.08.2024) Selbst wenn man kurz vor der Rente steht: Auch ein Anwalt, der weder Fremdmandate noch Einkünfte hat, muss zwingend haftpflichtversichert sein. Ein (ehemaliger) Rechtsanwalt musste vor dem AGH Bayern die Kosten für das Verfahren um den Widerruf seiner Zulassung tragen.
Quelle: IBR News
Link: Auch in der Schlussphase des Anwaltslebens: Haftpflichtversicherung muss sein
