(21.08.2024) Ein Notar muss einen Vertrag nicht auf Steuervorteile ausrichten, wenn die Parteien einen Steuerberater haben und keine Wünsche mitteilen. Dem OLG Hamm reichte dann der übliche Hinweis auf die „steuerlichen Folgen“ des Geschäfts.
Quelle: IBR News
Link: Steuernachteile bei Grundstücksübertragung: Notar muss nicht umfassend beraten
