Steuernachteile bei Grundstücksübertragung: Notar muss nicht umfassend beraten

Aug. 21, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(21.08.2024) Ein Notar muss einen Ver­trag nicht auf Steu­er­vor­tei­le aus­rich­ten, wenn die Par­tei­en einen Steu­er­be­ra­ter haben und keine Wün­sche mit­tei­len. Dem OLG Hamm reich­te dann der üb­li­che Hin­weis auf die „steu­er­li­chen Fol­gen“ des Ge­schäfts.

Quelle: IBR News
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