(16.08.2024) Ein Anwalt, der eine Anfrage der Kammer zu einer Beschwerde mehrfach unbeantwortet lässt, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Dabei hätte er sich laut AGH ausdrücklich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen dürfen und können.
Quelle: IBR News
Link: Trotz Auskunftsverweigerungsrecht: Zwangsgeld gegen Rechtsanwalt bestätigt
