Wer Anwälte bewertet, muss mitteilen, ob er Mandant war

Aug. 14, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(14.08.2024) Eine „1-Stern-Be­wer­tung“ mit dem Kom­men­tar „Nein“ für die An­wäl­tin der Ge­gen­sei­te nach einem Te­le­fo­nat mit ihr kann zu­läs­sig sein – wenn klar­ge­stellt wird, dass kein Man­dat be­stand. Ein ge­ne­rel­les Ver­bot der Be­wer­tung er­laubt nach An­sicht des OLG Ol­den­burg die Mei­nungs­frei­heit nicht.

Quelle: IBR News
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