(12.08.2024) Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine Gehörsverletzung.
Quelle: IBR News
Link: Berufung: Erst begründen lassen, dann Verwerfung ankündigen
