Auch im Küchenstudio: Das Energielabel muss sein

Aug. 1, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(01.08.2024) Aus­stel­lungs­ge­rä­te in einem Kü­chen­stu­dio müs­sen ein En­er­gie­la­bel haben. Dies gilt laut OLG Köln selbst dann, wenn das Gerät nur als Platz­hal­ter dient und un­strei­tig nicht ver­kauft wer­den soll. Händ­ler müss­ten min­des­tens zwei­mal täg­lich kon­trol­lie­ren, dass die Kenn­zeich­nung noch da ist.

Quelle: IBR News
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