Keine "Beihilfe" zur Umgehung eines Vertretungsverbots für RA

Juli 31, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(31.07.2024) Lässt ein An­walt einen Kol­le­gen mit Ver­tre­tungs­ver­bot in der münd­li­chen Zi­vil­ver­hand­lung unter Zu­stim­mung des Vor­sit­zen­den für sich spre­chen, ver­stö­ßt er damit trotz Um­ge­hung des Ver­bots nicht gegen seine Be­rufs­pflicht. Für die Ahn­dung einer „Bei­hil­fe“ gibt es laut AGH Bay­ern keine Rechts­grund­la­ge.

Quelle: IBR News
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