Rechtsweg: Auch fragwürdige Verweisung noch grundsätzlich bindend

Juli 16, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(16.07.2024) Auch wenn ein Ge­richt recht­lich sehr zwei­fel­haft ver­fährt, nimmt dies einer Ver­wei­sung nach § 17a GVG noch nicht ihre Bin­dungs­wir­kung. Laut BGH kommt eine Durch­bre­chung der Bin­dungs­wir­kung al­len­falls bei ex­tre­men Ver­stö­ßen in Be­tracht. An einem sol­chen fehl­te es laut BGH im ent­schie­de­nen Fall.

Quelle: IBR News
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