Anwalt muss nicht pauschal über Insolvenzgefahr aufklären

Juli 4, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(04.07.2024) Wenn An­wäl­tin­nen und An­wäl­te keine Kennt­nis der be­vor­ste­hen­den In­sol­venz des Pro­zess­geg­ners haben, müs­sen sie ihre Man­dan­ten auch nicht davor war­nen. Eine all­ge­mei­ne Er­mitt­lungs­pflicht lehnt das OLG Düs­sel­dorf ab.

Quelle: IBR News
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