(04.07.2024) Wenn Anwältinnen und Anwälte keine Kenntnis der bevorstehenden Insolvenz des Prozessgegners haben, müssen sie ihre Mandanten auch nicht davor warnen. Eine allgemeine Ermittlungspflicht lehnt das OLG Düsseldorf ab.
Quelle: IBR News
Link: Anwalt muss nicht pauschal über Insolvenzgefahr aufklären
