Kammern sollen virtuell und hybrid tagen dürfen

Juli 4, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(04.07.2024) Re­gio­na­le Notar- und Rechts­an­walts­kam­mern, die Bun­des­no­tar­kam­mer, die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer, die Pa­tent­an­walts­kam­mer und die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer sol­len Ver­samm­lun­gen künf­tig in hy­bri­der oder vir­tu­el­ler Form ab­hal­ten kön­nen. Das sieht ein Ge­setz­ent­wurf vor, den der Rechts­aus­schuss am Mitt­woch ver­ab­schie­de­te.

Quelle: IBR News
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