Rechtsanwaltsgesellschaft mbH musste beA vor August 2022 nicht nutzen

Juni 7, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(07.06.2024) Eine Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH war als Be­voll­mäch­tig­te vor Au­gust 2022 nicht ver­pflich­tet, das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach (beA) zu nut­zen. Laut BFH be­stand eine sol­che Pflicht auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechts­an­walt als Ver­tre­ter han­del­te.

Quelle: IBR News
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