(06.06.2024) Seit Jahren nehmen die Fallzahlen an den Amtsgerichten ab. Der Zuständigkeitsstreitwert soll nun von 5.000 Euro auf 8.000 Euro steigen. Die Bundesregierung hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete soll zudem für mehr Spezialisierung sorgen.
Quelle: IBR News
Link: Gesetzentwurf: Neue Streitwertgrenze für Amtsgerichte beschlossen
