Gesetzentwurf: Neue Streitwertgrenze für Amtsgerichte beschlossen

Juni 6, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(06.06.2024) Seit Jah­ren neh­men die Fall­zah­len an den Amts­ge­rich­ten ab. Der Zu­stän­dig­keits­streit­wert soll nun von 5.000 Euro auf 8.000 Euro stei­gen. Die Bun­des­re­gie­rung hat dazu am Mitt­woch einen Ge­setz­ent­wurf be­schlos­sen. Eine streit­wer­tu­n­ab­hän­gi­ge Zu­wei­sung be­stimm­ter Sach­ge­bie­te soll zudem für mehr Spe­zia­li­sie­rung sor­gen.

Quelle: IBR News
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