Finanzamts-Briefkasten ist kein beSt-Ersatz

Mai 21, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(21.05.2024) Steu­er­be­ra­ter müs­sen Kla­gen elek­tro­nisch über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche Steu­er­be­ra­ter­post­fach (beSt) ein­rei­chen. Das gilt laut FG Nie­der­sach­sen auch dann, wenn sie sie nicht beim FG er­he­ben, son­dern beim be­klag­ten Fi­nanz­amt „an­brin­gen“ – was ge­ne­rell mög­lich sei. Ein frist­ge­rech­ter Ein­wurf in den Brief­kas­ten des Fi­nanz­am­tes rei­che nicht.

Quelle: IBR News
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