(21.05.2024) Steuerberater müssen Klagen elektronisch über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einreichen. Das gilt laut FG Niedersachsen auch dann, wenn sie sie nicht beim FG erheben, sondern beim beklagten Finanzamt „anbringen“ – was generell möglich sei. Ein fristgerechter Einwurf in den Briefkasten des Finanzamtes reiche nicht.
Quelle: IBR News
Link: Finanzamts-Briefkasten ist kein beSt-Ersatz
