(18.04.2024) Kleinwindenergieanlagen sind ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der „Nutzung der Windenergie“. Das gilt laut OVG Koblenz auch dann, wenn der erzeugte Strom nur den privaten Verbrauch decken, also nicht ins Netz eingespeist werden soll.
Quelle: IBR News
Link: Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert