Mit dem Richter telefoniert: Keine Terminsgebühr

Feb. 16, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(16.02.2024) Wenn man für eine au­ßer­ge­richt­li­che Ver­hand­lung über ein Ende des Ver­fah­rens eine Ter­mins­ge­bühr möch­te, muss man auch mit der Ge­gen­sei­te spre­chen. Ein ein­sei­ti­ges Te­le­fo­nat mit dem Ge­richt kann nach An­sicht des OLG Bam­berg keine Ter­mins­ge­bühr aus­lö­sen.

Quelle: IBR News
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