Vollmachtsrüge: Wenn Anwälte bei der Anwaltshaftung scheitern

Feb. 2, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(02.02.2024) Ei­gent­lich keine neue Er­kennt­nis: Voll­mach­ten müs­sen im Ori­gi­nal oder in der kor­rek­ten elek­tro­ni­schen Form ein­ge­reicht wer­den. Pi­kant aber, wenn, wie in einem ak­tu­el­len Fall des OLG Ko­blenz, die Klä­ger­an­wäl­te aus­ge­rech­net in einer mil­lio­nen­schwe­ren An­walts­haf­tungs­sa­che an den Form­vor­schrif­ten schei­tern.

Quelle: IBR News
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